Das Werbebriefe im Briefkasten unerwünscht sind, ist kein Geheimnis, zugestellt werden sie trotzdem. Das liegt unter anderem daran, dass Privatadressen von Verbrauchern, von Unternehmen einfach weiterverkauft werden können.
Diese Belästigung mit sogenannten Verbraucherinformationen wollen Datenschützer fast aller Landesdatenschutzbehörden nun unterbinden. Bisher konnten sich Unternehmen beim Adresshandel auf ein sogenanntes „berechtigtes InteresseDas berechtigte Interesse ist eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen (Art. 6 Abs.1 lit.f...“ verlassen, welches das Interesse des Unternehmens über das des Verbrauchers gestellt hat.
So mag es vielleicht die letzten 10-20 Jahre gewesen sein, doch im Jahr 2022 dürfen Verbraucher andere Ansprüche an den Umgang mit ihren Daten haben, so die Datenschützer. Die Forderung ist, das Unternehmen in Zukunft den Verbraucher über den Verkauf der Adressdaten informieren und der Verbraucher einem Verkauf auch zustimmen muss.
Verbraucher müssen informiert werden und einem Verkauf zustimmen
Das wirft für die Branche Fragen auf, ob ein Handel wie bisher überhaupt noch möglich ist. Das der Lobbyverband der Adresshändler, der deutsche Direktmarketingverband vor schwerwiegenden negativen wirtschaftlichen Folgen warnt, ist wenig überraschend. Schließlich macht die Branche der Adresshändler jährlich hohe Millionen-, wenn nicht gar Milliardenumsätze. DDV-Präsident Patrick Tapp spricht sogar von der „selektiven Briefwerbung als wichtiger Motor der europäischen Volkswirtschaft“. Auch seien die Äußerungen der Landesdatenschützer nur „Rechtsmeinungen“ und eine Änderung könnte es nur auf der europäischen Ebene geben.
Unterstützung bekommt er dabei von der Landesdatenschutzbehörde NRW. Sie hält den Adresshandel in seiner jetzigen Form für zulässig. Wichtig ist dabei allerdings zu erwähnen, dass zwei der größten Adresshändler Deutschlands, Tochterfirmen von Bertelsmann und der Deutschen Post, ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Die Entwicklung bleibt abzuwarten. Deutlich wird hier wieder, dass der Verbraucher immer weiter geschützt werden soll. Unternehmen werden auch in Zukunft ihren Umgang mit Verbraucherdaten geschäftlich besser abstimmen müssen.