Schluss mit heimlichen Kontrollen im „Home Office“ ?

Unternehmen

Für viele mag die Digitalisierung in Deutschland nicht schnell genug voran gehen, doch viele der Entwicklungen sind vielleicht nicht für jeden erkennbar.

So ermöglichen bereits die heutigen technischen Möglichkeiten, eine umfangreiche Überwachung von Beschäftigten in Unternehmen. Diese Entwicklung ist nicht unbemerkt an den Datenschutzaufsichtsbehörden vorbeigegangen und so fordern diese im Rahmen der Datenschutzkonferenz (DSK) bereits seit 2014 ein Datenschutzgesetz für Beschäftigte und Bewerber/innen.

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kommt in seinem Bericht von Januar 2022 zu dem Ergebnis, das ein besserer Schutz für Beschäftigte dringend notwendig ist. Und im Koalitionsvertrag der 2021 gewählten Regierung ist ausdrücklich von der Forderung nach mehr Datenschutz für Beschäftigte die Rede.

Beschäftigtendatenschutz dringend notwendig

Eine spezifische Regelung gibt es bereits auf nationaler Ebene im Bundesdatenschutzgesetz. §26 BDSG regelt dort die Verarbeitung für Zwecke des Beschäftigtenverhältnisses. Die DSK sieht hier drin allerdings keinen ausreichenden Schutz, da die Norm als Generalklausel formuliert ist und nicht hinreichend praktikabel, normenklar und sachgerecht. Dies führe zur Unklarheit von Zulässigkeiten von Verarbeitungen personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext und eröffnet weite Interpretationsspielräume, so die DSK.

Mit einer voranschreitenden Digitalisierung muss ein Gesetz hinreichend flexibel sein, um den Anforderungen gerecht zu werden. Es muss ein hohes Datenschutzniveau für Beschäftigte geschaffen werden und den Akteuren Rechtsklarheit geben. Es geht dabei laut der DSK auch darum, einen angemessenen Ausgleich zwischen den grundrechtlich geschützten Interessen der Arbeitgeber/innen, sowie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten zu schaffen.

Konkret besteht eine Liste von Bereichen in welchen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden sollen. Darunter auch der Einsatz algorithmischer Systeme einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI) oder wie weit eine Verhaltens- und Leistungskontrolle gehen darf. Ein Bereich der besonders  in den letzten Jahren besonders durch „Home-Office“ an Bedeutung gewonnen hat. Heimliche Kontrollen und Dauerüberwachung des Verhaltens des Beschäftigten sollen grundsätzlich verboten sein, unabhängig davon, ob dies im Betrieb oder im „Home-Office“ stattfindet.

In aller Ausführlichkeit auf der Seite der DSK nachzulesen: https://datenschutzkonferenz-online.de/media/en/Entschliessung_Forderungen_zum_Beschaeftigtendatenschutz.pdf

Unternehmen werden in Zukunft die Nutzung von Beschäftigten-Daten überarbeiten müssen, um den Anforderungen an den Datenschutz gerecht zu werden. Aber dies ist auch immer eine Chance für Unternehmen einen datenschutzrechtlich nachhaltigen, digitalen Fortschritt zu schaffen, ohne dabei die Rechte der Beschäftigten zu vernachlässigen.

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