Berechtigtes Interesse

Das berechtigte Interesse ist eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen (Art. 6 Abs.1 lit.f  DSGVO) für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Ein berechtigtes Interesse des Verarbeitenden kann eine Einwilligung der betroffenen Person ersetzen.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortliche oder ein Dritter haben ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung.
  2. Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses erforderlich.
  3. Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen nicht.

Wenn diese drei Voraussetzungen kumulativ vorliegen, kann eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und damit das berechtigte Interesse gestützt werden.

Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Berichtigungsrecht