Als Verbraucher hat man es zwischen falschen Versprechen aus Gewinnspielen und den neuesten Wunderdiäten nicht immer leicht im Alltag, aber zum Glück gibt es Verbraucherzentralen als zuverlässigen Ansprechpartner und Ratgeber. Sowohl bei inhaltlichen- als auch bei Rechtsfragen.
Abgesehen von Rechtsanwälten, sind die Verbraucherzentralen die einzigen Organisationen, welche zur außergerichtlichen Rechtsberatung befugt sind. Verbraucherzentralen verfügen darüber hinaus über eine sogenannte Verbandsklagebefugnis und können so bei Verstößen gegen die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) abmahnen und dagegen gerichtlich vorgehen. Sofern sie in der Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragen sind, können Verbraucherschutzverbände Unternehmen seit 2016 auch wegen unzulässiger Erhebung persönlicher Daten abmahnen und verklagen.
Unklar war jedoch weiterhin, ob die Verbraucherverbände auch Klagebefugnis unter der DSGVOVerordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitu... More haben, ohne dabei selbst betroffen oder von einer betroffenen Person beauftragt worden zu sein. Der BGH hatte zunächst Zweifel daran, ob eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände hier gegeben sei. Der entsprechende Art. 80 I DSGVOVerordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitu... More, würde dem Wortlaut nach voraussetzen, dass die Beauftragung einer betroffenen Person vorliegen muss.
Dem stellt sich der EuGH in seinem Urteil vom 28.04.2022 nun entgegen. Hiernach können Verbraucherverbände, welche nach deutschem Recht qualifiziert sind, aus eigenem Recht gegen Datenschutzverstöße vorgehen. Zwar muss der Verbraucherverband nach wie vor das Recht einer Person verletzt sehen, jedoch ist es nicht erforderlich diese auch individuell zu ermitteln.
So reicht es aus, wenn die Kategorie oder Gruppe von Personen benannt werden, welche von einer rechtswidrigen Datenverarbeitung betroffen sein könnten.
Was für den Verbraucher eine dringend benötigte Hilfestellung ist, bedeutet für Unternehmen sich in Acht zu nehmen, denn die Verbraucherverbände werden sicherlich von ihrer neuen Kompetenz Gebrauch machen.