Die Datenschutzgrundverordnung gibt Ihnen verschiedene Rechte. Zum Beispiel haben Sie ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über Sie gespeichert hat. Das ist das Auskunftsrecht. In der Regel haben die Firmen einen Monat Zeit, um auf Ihre Anfrage zu antworten und Ihnen die Daten zu schicken.