Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

In jedem Bundesland gibt es eine Aufsichtsbehörde, die kontrolliert, ob Behörden und Unternehmen sich an die Datenschutzregelungen halten. Dort können Sie sich informieren oder auch beschweren, wenn sie Rechte bzgl. ihrer personenbezogenen Daten geltend machen wollen. Die Einreichung einer konkreten Beschwerde erfolgt an die Aufsichtsbehörde in dem Bundesland, in dem der Antragsgegner seinen Sitz hat.

Bei einer Beschwerde gegen ein Unternehmen mit Sitz in NRW ist also entsprechend die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informatiosnsicherheit des Landes NRW zuständig

Auskunftsrecht
Berechtigtes Interesse