Abmahnwelle wegen Google Fonts – Was zu tun ist

Allgemein

In den letzten Monaten kam es immer wieder vermehrt zu Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen gegenüber Websitebetreibern die Google Fonts nutzen. Der Vorwurf: ein Verstoß gegen die DSGVO.

Google Fonts ist ein Verzeichnis von hunderten Schriftarten die kostenlos genutzt werden können und das von Google zur Verfügung gestellt wird. Problematisch ist dabei, dass das bei einer Einbindung in die Website, die IP-Adresse der Besucher in die USA gesendet wird.

Das LG München hatte Anfang dieses Jahres einer Klage stattgegeben. Dem Kläger steht ein Anspruch auf Unterlassung der Weitergabe seiner IP-Adresse an Google zu. Fehlende Einwilligung, Berechtigtes Interesse nicht ausreichend. Darüber hinaus sprach das LG München dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zu. Ein solcher Schadensersatzanspruch kann sich aus Art. 82 der DSGVO ergeben und steht jeder natürlichen Person zu, “der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist”.

Zahlungsaufforderungen bis zu knapp 500 Euro

Auf Grundlage von diesem Urteil kam es in den vergangenen Monaten immer wieder zu Abmahnungen gegenüber Websitebetreibern. Zahlungsaufforderungen bis zu knapp 500 Euro standen aus, weil Google Fonts in der Website eingebettet war.

Viele dieser Abmahnungen und Forderungen sind jedoch nicht frei von potenziellen Einwendungen, sodass gegebenenfalls eine Zahlung nicht erfolgen muss.

Um Risiko zu vermeiden, sollte jedoch eine fachkundige Person konsultiert und darüber hinaus auf die lokal gehostete Version von Google Fonts umgestellt werden. Wer wissen möchte, ob die eigene Website Google Fonts nutzt, kann dies über einen Fonts-Checker tun.

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