Nachdem in den letzten Jahren die Digitalisierung im Gesundheitswesen eher langsam voranging und es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Datenschützern kam, drängt der Bundesrat auf eine deutliche Beschleunigung der Digitalisierung.
Ziel ist die rechtssichere und sektorübergreifende Nutzung von digitalen Gesundheitsdaten. Dass von der Ampel-Koalition geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll als Werkzeug frühzeitig in die Debatte eingebracht werden.
Medizinische Versorgung verbessern, Innovationen vorantreiben
Es geht darum die medizinische Versorgung zu verbessern, sowie Innovationen voranzutreiben. Auch soll die bestehende Telematik-Infrastruktur (TI) an den Europäischen Gesundheitsraum (EHDS) anschließen.
Dabei stehen die Patientenrechte immer an vorderster Stelle und Datenerhebung,- speicherung und – verarbeitungJeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgan... müssen dabei umfangreich geregelt sein.
Viele Versicherte bereit ihre Daten zur Nutzung bereitzustellen
Eine Umfrage der TK hatte bereits 2021 ergeben, dass ein Großteil der Versicherten auch dazu bereit wäre, ihre Gesundheitsdaten für etwa medizinische Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Wichtiger Bestandteil der digitalen Datenerhebung ist die elektronische Patientenakte (ePA). Zwar ist die ePA bereits seit dem 1. Januar 2021 im Gesundheitswesen eingeführt, jedoch nutzten von den 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland bis zuletzt nur ein Bruchteil das Angebot.
Nun soll die Nutzung der ePA von, wie bisher durch aktive EinwilligungUnter Einwilligung in die Datenverarbeitung versteht man, dass ein Unternehmen oder eine Behörd... More, auf das „Opt-out“ Prinzip umschalten. Dabei müssen die Versicherten dann aktiv der ePA widersprechen. Ziel ist, dass bis 2025 mindestens 80 Prozent der Versicherten eine ePA haben.w