Einwilligung (der betroffenen Person) in die Datenverarbeitung

Unter Einwilligung in die Datenverarbeitung versteht man, dass ein Unternehmen oder eine Behörde Ihr Einverständnis einholen muss, wenn sie Ihre Daten erheben und speichern möchte. Ihre Einwilligung ist nur gültig, wenn Sie sie freiwillig und ohne Zwang abgegeben haben. Wenn Sie nicht zustimmen, dürfen Ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Heißt umgekehrt: Wenn Sie einen Dienst oder eine Anwendung gerne nutzen möchten, ohne dabei persönliche Daten preiszugeben, gibt es in der Regel technische Möglichkeiten, um beides zu erreichen. Falls Sie einwilligen, können Sie Ihre Zustimmung auch widerrufen, sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt keine Daten mehr übermitteln wollen.

Sensible Daten
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