Geht die Digital-Strategie der Europäischen Kommission auf?

Politik

Im Dezember 2020 kündigte die Europäische Kommission eine neue digitale Strategie an. Im Fokus steht eine einheitliche Regulierung von Online-Plattformen, um dadurch ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu schaffen.

Besonders die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern, sowie eine Bekämpfung von illegalen Inhalten ist dabei das Ziel. Ganz nach dem Grundsatz: Was offline illegal ist, soll auch online illegal sein.

Das Regulierungspaket umfasst mehrere Verordnungen: das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA), sowie den Data Governance Act (DGA). Im Folgenden wollen wir zunächst auf den Digital Services Act eingehen.

Bereits im April 2022 konnten sich die europäische Kommission, das europäische Parlament, sowie der Rat der Europäischen Union auf die finale Fassung des Digital Services Act einigen, welche das Europäische Parlament im Juli offiziell zustimmte. Einzig die Zustimmung des Rates der Europäischen Union steht nun noch aus, welcher aber als reine Formsache gilt.

Beim DSA wird die inzwischen in die Jahre gekommene E-Commerce Richtline erweitert, in Teilen erneuert und richtet sich dabei an vier unterschiedliche Marktteilnehmer: „Vermittlungsdienste“, „Hosting-Dienstanbieter“, „Online-Plattformen“ und „sehr große Plattformen“. Im Mittelpunkt stehen dabei einheitliche Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsausschlüssen bei digitalen Diensten. Dabei gilt: je größer eine Plattform ist, desto mehr Verantwortung hat sie. Wer als „sehr große Plattform“ gilt, ergibt sich aus Art. 25 Abs. 1 DSA. Darunter fallen alle Plattformen, welche durchschnittlich mindestens 45 Millionen aktive monatliche Nutzer in der EU haben. Hierzu zählen insbesondere die großen Tech-Unternehmen wie Google, Facebook und Microsoft.

Darüber hinaus sollen auch die Verfahren zur Meldung und Entfernung von illegalen Inhalten europaeinheitlich geregelt und somit beschleunigt werden. Die Plattformen stehen dabei in der Pflicht, illegale Inhalte zu löschen, sofern dem Anbieter eine Rechtsverletzung gemeldet oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt hat. Den Nutzerinnen und Nutzern muss hierfür vom Anbieter eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden, eine Rechtsverletzung melden zu können.

Bei Werbung soll in Zukunft mehr auf Transparenz geachtet werden. Plattformen müssen Werbung klar kennzeichnen, sowie darauf verweisen, sollte Profiling verwendet werden. Ganz verboten ist Profiling bei Kinderdaten oder besonders sensiblen, personenbezogenen Daten wie Gesundheitsdaten oder Daten bzgl. der sexuellen Orientierung.

Ziel ist es, dass ein vertrauenswürdiges und sicheres Onlineumfeld geschaffen werden kann und der EU-Binnenmarkts für Vermittlungsdienste reibungslos funktionieren kann.

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