Im Jahr 2024 und den kommenden Jahren verändert sich einiges im digitalen Gesundheitswesen. Arztpraxen, Krankenkassen und sonstige Dienstleister im Gesundheitswesen, sollten längst darauf vorbereitet sein.
E-Rezept ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend
Eine der großen Änderungen ist die Umstellung von dem rosafarbene Papierrezept auf das sogenannte E-Rezept. Die Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Sämtliche Nutzungsschritte des E-Rezepts wurden intensiv getestet und für die bundesweite Nutzung vorbereitet. Dazu zählen die Ausstellung in der Arztpraxis, der Übermittlung an die Versicherten, die Einlösung in der Apotheke sowie die Abrechnung mit der Krankenkasse – wurden intensiv getestet und für die bundesweite Nutzung vorbereitet. Ziel ist es den Praxisalltag zu erleichtern: Händische Unterschriften und Wege entfallen, Folgerezepte können ohne wiederholten Patientenbesuch ausgestellt werden und das Medikamente Management soll sich insgesamt verbessern. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet. Eine Einlösung des E-Rezepts erfolgt über drei Möglichkeiten: per elektronischer Gesundheitskarte über ein Kartenterminal, per App der gematik oder mit dem Papierausdruck. Nach Abschluss der Testphase ist eine Nutzung des E-Rezept für Verschreibungspflichtige Medikamente ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Ausgenommen davon sind Arztpraxen, welche technisch nicht in der Lage sind E-Rezepte auszustellen. Das E-Rezept soll in den kommenden Jahren noch weiter ausgebaut werden. So sollen ab 2025 Betäubungsmittel und ab 2027 Heilmittel und Hilfsmittel mit dem E-Rezept eingelöst werden können.
Nutzung der Gesundheits-ID bleibt freiwillig
Eine weitere Neuerung ist die Gesundheits-ID für Versicherte. Ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 müssen Krankenkassen ihren Versicherten, auf deren Wunsch, eine digitale Identität in Form einer Gesundheits-ID zur Verfügung stellen. Über diese Gesundheits-ID, sollen Versicherte einen kartelosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur haben. Dazu gehören zum Beispiel das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte. Aber auch Zugang zu weiteren digitale Gesundheitsanwendungen, Patientenportale und Terminservices sollen möglich sein. Die Nutzung der Gesundheits-ID bleibt für die Versicherten freiwillig, soll aber den Umgang besonders am Smartphone intuitiver werden lassen. Um die digitale Identität vor dem Missbrauch zu schützen, wird eine 2-Faktor-Authentifizierung eingesetzt. So muss die Gesundheits-ID zyklisch über die Online-Funktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte mit PIN bestätigt werden. In Zukunft soll, wie auch in anderen europäischen Ländern, eine Anmeldung über biometrische Merkmale möglich sein. Ob eine solche Funktion datenschutztechnisch vertretbar ist, bleibt offen.
Auch nach 2024 geht es weiter
Auch für die Jahre nach 2024 ist vieles im digitalen Gesundheitswesen geplant. Ab dem 1. Januar 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Bereits seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich per App, auf eigene Initiativen Zugang zur ihrer ePA erhalten. Der Deutsche Bundestag hat dazu am 14. Dezember 2023 das Digital-Gesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Als Kernelement des Digital-Gesetzes wird die ePA ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Wer die ePA auch dann nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (sog. Opt.Out).