Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass Sie das Recht haben, zu bestimmen, welche personenbezogenen Daten Sie über sich offenlegen möchten. Sie haben auch das Recht, festzulegen, wie die Daten verwendet werden dürfen. Dieses Recht leitet sich als besondere Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Art 2 Abs 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs 1 GG ab.

Es bildet die Grundlage für weitere Grundsätze der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, wie zum Beispiel das Prinzip der Datensparsamkeit.

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