Das berechtigte Interesse ist eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen (Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO) für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Ein berechtigtes Interesse des Verarbeitenden kann eine Einwilligung der betroffenen Person ersetzen.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortliche oder ein Dritter haben ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung.
- Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses erforderlich.
- Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen nicht.
Wenn diese drei Voraussetzungen kumulativ vorliegen, kann eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und damit das berechtigte Interesse gestützt werden.